
Bereiten Sie Ihre Administration auf die anstehenden Änderungen im Zahlungsverkehr vor.
Die Schweizer Banken haben entschieden, zur transparenteren Überwachung und Unterbindung der Geldwäscherei die verpflichtende Verwendung von strukturierten Adressen (d.h. mit separaten Feldern für z.B. Strasse, Hausnummer, Postleitzahl, Ort und Land) für den Zahlungsverkehr einzuführen. Dies gilt für sämtliche Zahlungsarten und hat mitunter Auswirkungen auf die Stammdaten in den verwendeten Fakturierungs- und Buchhaltungsprogrammen.
Ab dem 21. November 2025 können im Swiss QR-Code bloss noch strukturierte Adressen verwendet werden, was entsprechend in der Rechnungsstellung (firmeneigene Adresse und Adresse des Rechnungsempfängers) berücksichtigt werden sollte. Ab dem 14. November 2026 können sodann nur noch Zahlungsaufträge verarbeitet werden, welche strukturierte Adressen verwenden. Nicht konforme Zahlungsaufträge werden ab diesem Zeitpunkt zurückgewiesen – mit allfällig entsprechenden Auswirkungen auf das Debitoren- resp. Kreditorenmanagement.
Im europäischen Raum ist zudem ab dem 9. Oktober 2025 eine Verordnung zur Überprüfung der Zahlungsempfänger in Kraft getreten. Bei jeder SEPA-Überweisung erfolgt künftig ein automatischer Abgleich von Empfängernamen und hinterlegter IBAN. Bei Abweichungen können die Banken die Zahlung zurückweisen.
Welche Schritte müssen aufgrund der Änderungen unternommen werden:
Wir empfehlen, die Anpassungen frühzeitig vorzunehmen, um Unterbrüche in der Rechnungsverarbeitung und Zahlungsausführung zu vermeiden. Bei Fragen oder für Unterstützung bei der Umsetzung stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.