Abstimmung

Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung

Das Parlament hat hinsichtlich der Wohneigentumsbesteuerung eine Reform vorgesehen, zu welcher sich das Schweizerische Stimmvolk am 28. September 2025 äussern darf.

Reform

Personen, die eine Immobilie besitzen und diese selbst bewohnen, müssen derzeit den sogenannten Eigenmietwert als Einkommen versteuern. Im Gegenzug werden Abzüge für Hypothekarzinsen sowie für Unterhaltsaufwendungen zugelassen. Das Parlament hat nun eine Reform verabschiedet, die den Eigenmietwert für sämtliche Liegenschaften (Erst- und Zweitliegenschaften) aus der Besteuerung entfernt und gleichzeitig die Möglichkeiten für steuerliche Abzüge erheblich reduziert. Ergänzend wurde eine Verfassungsänderung beschlossen, die den Kantonen die Befugnis einräumt, eine spezielle Liegenschaftssteuer auf überwiegend selbstgenutzte Zweitliegenschaften einzuführen.

Die beiden Vorlagen – das Bundesgesetz über den Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung und der Bundesbeschluss über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften (Verfassungsbestimmung) – sind rechtlich miteinander verknüpft. Ihre Umsetzung erfolgt nur gemeinsam: Die Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung tritt ausschließlich dann in Kraft, wenn Volk und Stände der Verfassungsänderung zustimmen. Es handelt sich somit um zwei rechtlich getrennte, aber inhaltlich zusammenhängende Bestandteile einer umfassenden Reform. Da gegen das Gesetz kein Referendum ergriffen wurde, wird lediglich über die Verfassungsänderung abgestimmt – deren Annahme ist jedoch Voraussetzung für die gesamte Reform.

Erklärvideo des Bundes

Das EFD hat im nachfolgenden Erklärvideo versucht, die wichtigsten Punkte der Reform anzusprechen und auf die Kernpunkte hinzuweisen.

Mobilisierung

Bei politischen Abstimmungen spielen Partikularinteressen eine zentrale Rolle. Für den vorliegend thematisierten Systemwechsel wird es mitausschlaggebend sein, welche Akteure, darunter auch gut vernetzte Lobbygruppen, ihre Zielgruppen am wirkungsvollsten mobilisieren können. Da die Stimmbeteiligung bei jeder Vorlage eine zentrale Rolle spielt, wird der Ausgang wesentlich davon abhängen, wem es gelingt, seine Interessenbasis am stärksten zu aktivieren. Wir sind gespannt!

Sollten sich bereits im Vorfeld der Abstimmung Fragen bei Ihnen ergeben, stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne unterstützend zur Verfügung.

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