Neue Pflichten

Einführung des Transparenzregisters

Der Bundesrat hat die Inkraftsetzung des Bundesgesetzes über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen (TJPG) sowie der dazugehörigen Verordnung auf den 1. Oktober 2026 beschlossen. Mit dem neuen Gesetz wird in der Schweiz erstmals ein zentrales Transparenzregister eingeführt. Unternehmen werden verpflichtet, ihre wirtschaftlich berechtigten Personen gegenüber dem Bund zu deklarieren und die entsprechenden Angaben laufend aktuell zu halten. Nachfolgend sind die wichtigsten Änderungen und die daraus resultierenden Pflichten aufgeführt.

Was sind Hintergrund und Ziel des Gesetzes?

Mit dem TJPG setzt die Schweiz internationale Anforderungen zur Bekämpfung von Geldwäscherei, Terrorismusfinanzierung und Wirtschaftskriminalität um. Ziel ist es, Transparenz über die Personen zu schaffen, welche eine Gesellschaft letztlich kontrollieren oder wirtschaftlich berechtigt sind. Hierzu wird ein zentrales Transparenzregister geschaffen, welches von den zuständigen Behörden eingesehen werden kann. Das Register ist nicht öffentlich zugänglich.

Welche Unternehmen sind betroffen?

Von den neuen Vorschriften betroffen sind insbesondere

  • Aktiengesellschaften (AG),
  • Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH),
  • Genossenschaften sowie
  • weitere im Gesetz aufgeführte Gesellschaftsformen.

Wer gilt als wirtschaftlich berechtigte Person?

Als wirtschaftlich berechtigte Person gilt grundsätzlich die natürliche Person, welche eine Gesellschaft letztlich kontrolliert oder aus ihr einen wesentlichen wirtschaftlichen Nutzen zieht. Oft handelt es sich dabei um Gesellschafter oder Aktionäre mit einer massgebenden Beteiligung oder entsprechenden Kontrollrechten (mit zunehmender Komplexität bei Verschachtelungen, Treuhandverhältnissen etc.).

Welche Pflichten ergeben sich für Unternehmen?

Neu müssen die betroffenen Unternehmen

  • die wirtschaftlich berechtigten Personen identifizieren,
  • deren Angaben prüfen und dokumentieren,
  • die erforderlichen Informationen dem Transparenzregister melden,
  • Änderungen laufend nachführen sowie
  • die Richtigkeit und Aktualität der Daten sicherstellen.

Die Verantwortung für die Erfüllung dieser Pflichten liegt beim jeweiligen Unternehmen bzw. dessen Organen.

Wie erfolgt die Erfassung?

Die Meldung erfolgt grundsätzlich elektronisch über das neue Transparenzregister. Als zentrale Meldeplattform dient EasyGov.swiss. Für Unternehmen besteht die Möglichkeit, die Erfüllung der Meldepflicht in eigener Regie zu bewältigen oder mittels Vollmacht Dritten zu übertragen.

Bis wann müssen sich Unternehmen eintragen und was sollte vorbereitet werden?

Es bestehen unterschiedliche Übergangsfristen (von bis zu zwei Jahren). Empfehlenswert ist aber, sich frühzeitig mit folgenden Tasks zu befassen:

  • die Eigentümer- und Beteiligungsverhältnisse zu überprüfen,
  • bei indirekten Beteiligungen die Beteiligungsketten zu dokumentieren,
  • die wirtschaftlich berechtigten Personen zu identifizieren sowie
  • notwendige Ausweisdokumente und Stammdaten bereitzustellen.

Sollten Sie bei der Analyse Ihrer individuellen Situation sowie bei der Erfüllung der neuen Pflichten auf Unterstützung angewiesen sein, stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

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