Das Zürcher Stimmvolk hat der Umsetzung der Steuervorlage 17 und der damit einhergehenden kantonalen Gesetzesänderung zugestimmt. Die entsprechenden Änderungen des Steuergesetzes traten per 1. Januar 2020 in Kraft und hatten unterschiedliche Auswirkungen auf die Unternehmensbesteuerung im Kanton Zürich, worauf an dieser Stelle nicht weiter eingegangen wird.
Per 1. Januar 2021 wird nun jedoch der Gewinnsteuersatz von derzeit 8% auf 7% reduziert (einfache Staatssteuer). Über eine allenfalls weitere Reduktion auf 6%, welche per 1. Januar 2023 umgesetzt würde, hat der Kantonsrat zu befinden.
Die anstehende(n) Gewinnsteuersatzreduktion(en) im Kanton Zürich sind bei der Unternehmenssteuerplanung zu berücksichtigen.