Gesetzesentwurf

Unternehmensnachfolge im Erbrecht

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 10. Juni 2022 die Botschaft zur Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Unternehmensnachfolge) verabschiedet. Mit der beabsichtigten Gesetzesrevision sollen inskünftig familieninterne Unternehmensnachfolgen im Erbrecht erleichtert und dadurch die Stabilität der Schweizer KMU sowie der entsprechenden Arbeitsplätze gesichert werden.

Ausgangslage

Auf den 1. Januar 2023 tritt die Revision des Erbrechts vom 18. Dezember 2020 in Kraft, welche den Erblasserinnen und Erblassern in Zukunft einen grösseren Handlungsspielraum bezüglich ihres Nachlasses einräumt. So ermöglicht zum Beispiel die Reduktion des Pflichtteils, dass über einen grösseren Teil des Nachlasses frei verfügt werden kann. Mitunter kann sich dies entsprechend positiv auf Unternehmensnachfolgen auswirken, da die neue Pflichtteilsregelung die Übertragung des Gesamtunternehmens auf eine Nachfolgerin oder einen Nachfolger begünstigt.

Der Bundesrat hat jedoch weiteren Handlungsbedarf identifiziert, stehen jährlich doch schätzungsweise 16'000 Unternehmen vor der Frage der Unternehmensnachfolge. Davon sehen sich ca. 3'400 aufgrund der erbrechtlichen Regelung mit Finanzierungsproblemen konfrontiert. Zur Linderung dieser Problematik und zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes schlägt der Bundesrat dem Parlament daher eine weitere Revision des Erbrechts vor.

 

Inhalt des Gesetzesentwurfes

Unter Berücksichtigung einer eingehenden Prüfung der identifizierten Schwierigkeiten der Unternehmensnachfolge im Erbrecht durch eine konsultierte Expertengruppe sowie des Vernehmlassungsergebnisses unterbreitet der Bundesrat dem Parlament drei zentrale Massnahmen zur Erleichterung der erbrechtlichen Unternehmensnachfolge:

Recht auf Integralzuweisung eines Unternehmens: Eine Erbin oder ein Erbe soll das gesamte Unternehmen übernehmen können, auch wenn die Erblasserin oder der Erblasser keine diesbezügliche Verfügung getroffen hat. Zur Vorbeugung der Zerstückelung des Unternehmens (insbesondere KMU) können Gerichte einer Erbin oder einem Erben unter gewissen Voraussetzungen auf Antrag das gesamte Unternehmen zuweisen.

Möglichkeit eines Zahlungsaufschubes: Bei Zahlungsschwierigkeiten (Auszahlung der anderen Erbinnen und Erben) der Unternehmensnachfolgerin oder des Unternehmensnachfolgers wird ein Recht auf Stundung (Frist von höchstens zehn Jahren) eingeführt. Damit soll verhindert werden, dass eine Unternehmensnachfolge zu Liquiditätsschwierigkeiten führt.  

Regeln zur Ermittlung des Anrechnungswertes: Unter gewissen Voraussetzungen wird eine Anrechnung des Unternehmenswertes eines zu Lebzeiten zugewendeten Unternehmens zum Zuwendungszeitpunkt möglich (grundsätzlich gilt aber: nach dem Wert der Zuwendung zur Zeit des Erbganges). Bei den entsprechenden Regelungen sollen sowohl das unternehmerische Risiko als auch Bewertungsunterschiede bei betriebsnotwendigen und nicht betriebsnotwendigen Vermögensteilen berücksichtigt werden.

 

Wir sind gespannt, wie sich das Parlament zum Entwurf äussern und ob es zu Änderungen kommen wird. Weitere Details zur Vorlage können der Botschaft sowie dem entsprechenden Gesetzestext entnommen werden. Für ein allfälliges Gespräch bezüglich Nachfolgeplanung oder bei Fragen stehen wir Ihnen aber selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Weitere Artikel

alle anzeigen
TWS Confides

Wenn Sie auf «Alle Cookies akzeptieren» klicken, stimmen Sie der Speicherung von Cookies auf Ihrem Gerät zu, um die Navigation auf der Website zu verbessern, die Nutzung der Website zu analysieren und unsere Marketingaktivitäten zu unterstützen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzrichtlinie.